Testament und Patientenverfügung

Älterer Herr von hinten sitzt auf einer Bank auf dem Friedhof

Testament

Durch ein Testament – einen letzten Willen – setzt der Erblasser eine Person zur Gänze oder mehrere Personen zu einem Anteil als Erben ein.

Zu seiner Gültigkeit ist erforderlich, dass das Testament eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterzeichnet ist. Falls kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie sichergehen wollen, ein formgültiges Testament zu errichten, sollten Sie dieses beim Notar erstellen lassen.


Patiententestament/Patientenverfügung

Darunter versteht man eine schriftliche Willenserklärung, mit welcher der künftige Patient ersucht, im Fall einer zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen (etwa durch Sonden) zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen.

Rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie bei Rechtsanwälten oder Notaren.